Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma KOMM CONSULT
1. Leistungsumfang
1.1 Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Auftrag und dem Leistungsverzeichnis. Besteht über den genauen Umfang einzelner Leistungen Unklarheit, so gelten Standardseminare und Standardberatungssätze der Firma KOMM CONSULT.
1.2 Änderungen des Leistungsumfanges erfordern eine schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und KOMM CONSULT.
1.3 Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Einsatz bestimmter
KOMM CONSULT Mitarbeiter besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungserbringung
2.1 Im Rahmen der Leistungserbringung von KOMM CONSULT erbrachten
Leistungen bleiben immer geistiges Know – how der Firma KOMM CONSULT und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistung (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Expertisen und dergleichen) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows, Unterlagen, etc. an Dritten ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
2.2 KOMM CONSULT haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringungen, die den durch Auftraggeber verursacht werden bzw. in seinem Einflussbereich liegen.
2.3 Der Auftraggeber stellt KOMM CONSULT die für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
3. Geheimhaltung
3.1 KOMM CONSULT verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller in Zusammenhang mit dieser Beratung bekanntwerdenden Tatsachen über den Auftraggeber und seine Geschäfts-Bedingungen.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle in Zusammenhang mit einem Auftrag von KOMM CONSULT erhaltenen Informationen ausschließlich für den Auftrag formulierten Zweck zu verwenden. Die weitergehende Verwendung im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen und Informationen und Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von KOMM CONSULT ausgeschlossen.
4. Preisgestaltung
4.1 Grundlage für sämtliche Preise bildet die Offerte bzw. die jeweilig gültigen Ansätze.
4.2 Sämtliche Rechnungen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Auftragsabarbeitung ohne Abzug beglichen.
4.3 Rechnungen, die nach 20 Arbeitstagen nach Rechnungs-Erstellung nicht beglichen wurden, werden mit dem üblichen Bankzins rückwirkend belastet.
4.4 Die Leistungen werden bei Seminaren und Workshops jeweilig nach abgeschlossener Veranstaltung in Rechnung gestellt. Beratungsleistungen und Managemententwicklungsleistungen die über einen Zeitraum von 6 Wochen dauern, werden mit einer 30% Abschlagsrechnung bei Auftragserteilung beglichen. Der noch offene Rechnungsbetrag wird dann in monatlichen Teilrechnungen der monatlichen Abarbeitung in Rechnung gestellt. KOMM CONSULT ist berechtigt, im Umfang erbrachter Leistungen Akontozahlungen zu verlangen.
4.5 Sämtliche Rechnungen sind nach Erhalt brutto zu bezahlen.
Preisübersicht für Standardseminare auf Anfrage
5. Stornierungen / Vertragsauflösungen
5.1 Bei einer Annullierung von Beratungs- und Management-Entwicklungsaufträgen durch den Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung, werden unter Vorbehalt von Punkt 5.2 25% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verrechnet.
5.2 Wird ein definitiv bestelltes und bestätigtes Seminar oder ein Workshop durch den Auftraggeber innerhalb der letzten 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so werden 100% der Gesamtkosten zur Zahlung fällig. Erfolgt die Absage innerhalb von 20 bis 12 Wochen vor Seminarbeginn, so werden 60% der vollen Kosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Absage oder Verschiebung von Seminaren und Workshops, die Bestandteil eines Beratungs- und Management-Entwicklungs-Projekts sind. Vorbehalten bleiben Ansprüche für spezielle Aufwendungen.
5.3 Bei Widerruf eines Beratungsauftrages durch den Auftraggeber hat dieser KOMM CONSULT für alle Auslagen und Aufwendungen sowie allfällig verursachten Schaden Ersatz zu leisten.
5.4 Erstattung für nicht vollständig abgenommene Leistungen können leider nicht erfolgen.
5.5 Nicht enthalten im Seminarpreis sind Kosten für Hotelübernachtungen und Nebenkosten, für An- und Abreise.
5.6 Kosten für Mobilität, Übernachtung und Spesen für Mitarbeiter der KOMM CONSULT werden nach Aufwand extra verrechnet.
5.7 Vervielfältigung von Unterlagen, Video, CD-Roms u.s.w. werden nach Umfang berechnet.
5.8 KOMM CONSULT ist vorbehalten, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Sollte ein Seminar nicht stattfinden können, erhält der Auftraggeber die bereits gezahlten Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.9 Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfindet, haftet KOMM CONSULT gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde durch KOMM CONSULT oder ihrer Mitarbeiter schuldhaft verursacht.
6. Vertragsänderungen
6.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Anwendbares Recht
7.1 Der Vertrag untersteht deutschem Recht.
8. Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich Hamburg.